28.04.2016 in Bundespolitik

Patienten im Mittelpunkt

 

In dieser Legislaturperiode wurden zahlreiche Gesetze verabschiedet, die die medizinische und Prävention verbessern, viele davon auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion. Für die SPD stehen die Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt.

  • Gesetz zur Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung
    Krankheiten verhindern, bevor sie entstehen und behandelt werden müssen. Zu den Maßnahmen gehören
    - Früherkennungsmaßnahmen für Jung und Alt
    - Stärkung der Gesundheitsförderung in den Betrieben
    - Prävention
     
  • GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
    Wer krank ist, braucht eine gute ärztliche Versorgung, möglichst in der Nachbarschaft. Das Gesetz bringt Verbesserungen für gesetzlich Versicherte:
    - Facharzttermin nach spätestens vier Wochen
    - Anreize zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung auch im
      ländlichen Raum
    - Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung
     
  • Krankenhausstrukturgesetz
    Zur Daseinsvorsorge gehört eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung. Das soll erreicht werden durch
    - zusätzliche Pflegestellen
    - Anspruch auf Kurzzeitpflege
    - Verbesserung der Notfallversorgung
    - Umstrukturierung von ungenutzten Krankenhauskapazitäten in
       Gesundheits- und Pflegezentren oder Hospize
     
  • E-Health-Gesetz
    Ein sicheres Datennetz zur Übermittlung medizinischer Daten von Patientinnen und Patienten soll die Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitssystems verbessern. Dazu gehören
    - die Einführung nützlicher Anwendungen der Gesundheitskarte
       (Speicherung von Notfalldaten, Medikationsplan, modernes
       Stammdatenmanagement für aktuelle Daten und gegen
       Leistungsmissbrauch)
    - die elektronische Patientenakte
     
  • Gesetz zur Verbesserung der Palliativ- und Hospizversorgung
    Jeder Mensch wünscht sich einen Tod in Würde. Damit insbesondere Patientinnen und Patienten mit schweren, unheilbaren Krankheiten im Sterben gut versorgt sind, soll
    - ein flächendeckendes Angebot an Palliativ- und Hospizversorgung
       geschaffen werden
    - der Mindestzuschuss der Krankenkasse für Hospize erhöht werden

 

22.02.2016 in Bundespolitik

Neuausrichtung des PEPP

 

Die Finanzierung in der stationären Psychiatrie (PEPP) soll neu ausgerichtet werden. Darauf hat sich die Große Koalition in Berlin verständigt. Hintergrund ist die geplante Einführung des sogenannten „Pauschalierenden Entgeltsystems Psychiatrie und Psychosomatik“ (PEPP), über dessen Details und Umsetzung politisch und fachlich lange gerungen wurde.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Hilde Mattheis MdB, hat dazu erklärt:

„Der angekündigte Fahrplan für eine Neuausrichtung des PEPP ist ein ermutigendes Signal für alle psychisch Kranken! Im Nachgang eines intensiven Dialogs mit den Betroffenen und Dank der impulsgebenden Anregungen aus den Verbänden werden wir nun für eine grundlegende Neuorientierung sorgen und damit wesentliche Kritikpunkte am PEPP aufgreifen. Die auch von uns befürchteten und vor allem die schwer psychisch kranken Patienten betreffenden Drehtüreffekte in der stationären Psychiatrie werden durch die Umstellung des PEPP von einem geplanten Preisfindungssystem zu einem Transparenzinstrument vermieden. Durch krankenhausindividuelle Budgets wird die Versorgung konsequent an den Bedarfen der Patientinnen und Patienten ausgerichtet und regionale Besonderheiten in der Versorgung werden abgebildet." Sie appellierte an die Beteiligten, die konstruktive Mitarbeit beim Umsetzungsprozess fortzusetzen.

17.02.2016 in Bundespolitik

Ärztliche Versorgung im ländlichen Raum

 

Die Ärztequote ist in ländlichen Regionen gering. In vielen kleineren Städten und Dörfern fehlt ein Hausarzt.

Dazu erklärte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Hilde Mattheis: „Uns Gesundheitspolitikern ist bekannt, dass die optimale Versorgung im ländlichen Raum an vielen Stellen schwieriger geworden ist. Daher hat die Große Koalition im vergangenen Jahr mit dem Versorgungsstärkungsgesetz ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen, um die Versorgungsquote und –qualität zu verbessern.“

15.12.2015 in Bundespolitik

Korruption im Gesundheitswesen bekämpfen

 

Im November 2015 hat sich der Deutsche Bundestag in erster Lesung mit einem Gesetzentwurf beschäftigt, der Korruption im Gesundheitswesen bekämpfen soll.

Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtigt den Wettbewerb, verteuert medizinische Leistungen und untergräbt das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in ärztliche Entscheidungen. Deshalb soll nun auch mit strafrechtlichen Mitteln dagegen vorgegangen werden.

20.11.2015 in Bundespolitik

Bundestag beschließt Pflegestärkungsgesetz II

 

Am 13. November hat der Deutsche Bundestag das Pflegestärkungsgesetz II beschlossen. Kernstück des Gesetzes ist die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.

Im Gegensatz zum bisherigen Pflegebedürftigkeitsbegriff werden künftig nicht nur die körperlichen Einschränkungen von Menschen berücksichtigt, sondern gleichermaßen körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen einbezogen. Das heißt: Einschränkungen von Demenzkranken und psychisch Kranken werden in der Begutachtung gleichrangig behandelt.

Die SPD, aber auch Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften, haben sich seit langem für das Reformvorhaben eingesetzt. Damit wurde ein zentrales Vorhaben der SPD-Bundestagsfraktion endlich umgesetzt. Das neue Begutachtungsverfahren ist transparenter, gerechter und für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen nachvollziehbarer, und löst die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit nach Minuten ab, die sich nicht bewährt hatte, da sie defizitorientiert war.

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