Korruption im Gesundheitswesen bekämpfen

Veröffentlicht am 15.12.2015 in Bundespolitik

Im November 2015 hat sich der Deutsche Bundestag in erster Lesung mit einem Gesetzentwurf beschäftigt, der Korruption im Gesundheitswesen bekämpfen soll.

Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtigt den Wettbewerb, verteuert medizinische Leistungen und untergräbt das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in ärztliche Entscheidungen. Deshalb soll nun auch mit strafrechtlichen Mitteln dagegen vorgegangen werden.

Das geltende Recht erfasst nicht alle strafwürdigen Formen unzulässiger Einflussnahme im Gesundheitswesen. Niedergelassene Vertragsärzte können z.B. nicht für korruptes Verhalten belangt werden. Dies will die Bundesregierung jetzt ändern.

Der Gesetzentwurf sieht zwei neue Straftatbestände vor: Bestechlichkeit im Gesundheitswesen sowie Bestechung im Gesundheitswesen. Damit machen sich niedergelassene Ärzte künftig strafbar, wenn sie Bestechungsgelder annehmen, etwa um bestimmte Arzneimittel zu verschreiben.

 

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