In dieser Legislaturperiode wurden zahlreiche Gesetze verabschiedet, die die medizinische und Prävention verbessern, viele davon auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion. Für die SPD stehen die Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt.
- Gesetz zur Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung
Krankheiten verhindern, bevor sie entstehen und behandelt werden müssen. Zu den Maßnahmen gehören
- Früherkennungsmaßnahmen für Jung und Alt
- Stärkung der Gesundheitsförderung in den Betrieben
- Prävention
- GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
Wer krank ist, braucht eine gute ärztliche Versorgung, möglichst in der Nachbarschaft. Das Gesetz bringt Verbesserungen für gesetzlich Versicherte:
- Facharzttermin nach spätestens vier Wochen
- Anreize zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung auch im
ländlichen Raum
- Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung
- Krankenhausstrukturgesetz
Zur Daseinsvorsorge gehört eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung. Das soll erreicht werden durch
- zusätzliche Pflegestellen
- Anspruch auf Kurzzeitpflege
- Verbesserung der Notfallversorgung
- Umstrukturierung von ungenutzten Krankenhauskapazitäten in
Gesundheits- und Pflegezentren oder Hospize
- E-Health-Gesetz
Ein sicheres Datennetz zur Übermittlung medizinischer Daten von Patientinnen und Patienten soll die Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitssystems verbessern. Dazu gehören
- die Einführung nützlicher Anwendungen der Gesundheitskarte
(Speicherung von Notfalldaten, Medikationsplan, modernes
Stammdatenmanagement für aktuelle Daten und gegen
Leistungsmissbrauch)
- die elektronische Patientenakte
- Gesetz zur Verbesserung der Palliativ- und Hospizversorgung
Jeder Mensch wünscht sich einen Tod in Würde. Damit insbesondere Patientinnen und Patienten mit schweren, unheilbaren Krankheiten im Sterben gut versorgt sind, soll
- ein flächendeckendes Angebot an Palliativ- und Hospizversorgung
geschaffen werden
- der Mindestzuschuss der Krankenkasse für Hospize erhöht werden