27.07.2022 in Pressemitteilungen
Schnelle Einführung einer zweijährigen Pflegeassistenzausbildung ist dringend geboten
Stuttgart: Die ASG wirft der baden-württembergischen Landesregierung Untätigkeit bei der Reform der Pflegeausbildung vor. Bereits 2020 sei bundesweit eine generalistische Fachkraftausbildung eingeführt worden. Dazu passe die jetzige Ausbildung von Pflegehilfskräften im Land nicht mehr. Sie münde in einer Sackgasse. Während andere Bundesländer bereits Anpassungen vorgenommen haben, fehle es der Landesregierung an einem schlüssigen Ausbildungskonzept. Dies werde aber gebraucht, um die Durchlässigkeit zur generalistischen Fachkraftausbildung zu ermöglichen und den Pflegeberuf insgesamt attraktiver zu machen.
Die ASG begrüßt daher den Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion für eine moderne Pflegeassistenzausbildung mit einer Dauer von zwei Jahren. Damit können die erforderlichen Fachkenntnisse vermittelt werden, die sowohl ein sicheres Arbeiten als auch den Übergang in eine verkürzte generalistische Fachkraftausbildung ermöglichen.
Bereits Anfang 2016 hatte die Enquetekommission Pflege des Baden-Württembergischen Landtags einstimmig empfohlen, dass die landesrechtlich geregelten Ausbildungen in den Assistenzberufen der Pflege passgenau zur kommenden generalistischen Ausbildung weiterentwickelt werden sollen, um die Durchlässigkeit im Bildungssystem Pflege zu gewährleisten. In diesen sechs Jahren ist trotz heftiger Mahnung aus der Praxis nichts passiert. Auch deshalb ist die pauschale Ablehnung des Gesetzentwurfs der SPD durch die Landesregierung ohne Vorlage eines eigenen Konzepts keinesfalls hinnehmbar.
31.05.2022 in Arbeitsgemeinschaften
Kontinuität und Erneuerung
Baden-Württemberg ist im Bundesvorstand der ASG künftig mit Enes-Batuhan Baskal vertreten. Zudem wurden die vom ASG Landesvorstand und der Landeskonferenz eingebrachten Anträge zum Reformbedarf in der Pflegeversicherung und zur Qualitätssicherung in der stationären Rehabilitation und Langzeitpflege mit großer Mehrheit angenommen.
06.02.2022 in Arbeitsgemeinschaften
Enes-Batuhan Baskal ist Mitglied im ASG Landesvorstand Baden-Württemberg und Master im Bereich Digitale Transformation und Management. Er sagt: Digitale Gesundheitsanwendungen bieten erstmals einen geschützten Rahmen, in dem Daten aus der alltäglichen Versorgung systematisch gesammelt werden können. Aber es gibt noch viele Schwachstellen, vor allem beim Zulassungsprozess.
Seit Oktober 2020 können Ärzte und Psychotherapeuten Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) bei Patientenleiden verordnen. Im Gegensatz zu frei erhältlichen Gesundheitsapps, sind bestimmte Kriterien zu erfüllen, damit die Kosten von den Gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Hersteller haben dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin nachzuweisen, dass die App einer niedrigen Risikoklasse angehört (I bis IIa), selbstständig durch den Patient genutzt werden kann, auf einer digitalen Technologie beruht und abschließend einen medizinischen Nutzen hat oder zu einer patientenrelevanten Verfahrens- und Strukturverbesserung beiträgt. Blickt man nach über einem Jahr später auf die Zahlen und Diskussionen ergibt sich ein gemischtes Bild.
Aktuell sind 28 DiGA über verschiedene Erkrankungsbilder zugelassen. Besonders viele Anwendungen können (12 von 28) im Bereich der psychischen Erkrankungen verschrieben werden. Gerade hier können viele Patienten aufgrund der langen Wartezeit auf einen Therapieplatz durch die DiGA profitieren. Mit 45.000 Downloads bei über 1 Milliarde Arztkontakte und 500 Millionen Verordnungen spielen die Apps in der Versorgung vergleichsweise eine geringe Rolle. Dabei könnte man mit wenigen Änderungen die DiGA zum Erfolg verhelfen. Mehr Patienten würden davon profitiere, ihre Gesundheit könnte dadurch verbessert werden.
Ärzte und Therapeuten sind völlig außen vorgelassen
Ein Erfolgsfaktor sind die Ärzte und Therapeuten. Bislang sind sie im Zulassungsprozess völlig außen vorgelassen. Den Herstellern fehlt die Vernetzung mit den Leistungserbringern, die im Versorgungsalltag die Anwendungen verschreiben sollen. Diese wünschen sich aber klare und vor allem neutrale Informationen ihrer Fachgesellschaften über den Nutzen und die leitliniengerechte Anwendung. Eine enge Einbindung und der gemeinsame Austausch, würde zu mehr Verständnis und in der Folge zu höheren Verschreibungszahlen führen.
Durchschnittlich über 400 Euro pro Quartal und Patient
Damit einhergehend muss auch die „vorläufige Zulassung“ einer App, welche im Vorfeld den Nutzen noch nicht vollständig nachweisen muss, überarbeitet werden. Patienten sind keine Testobjekte. Natürlich kann man argumentieren, dass Apps eine niedrige Risikoklasse haben und dem Patienten somit kaum einen Schaden zufügen. Gepaart mit fehlender Gesundheitskompetenz und einem eingeschränkten Zugang zu Leistungserbringern, können sich jedoch durchaus Risiken für den Patienten ergeben. Diese sollten im Vorfeld durch evidenzbasierte Nutzennachweise und Leitlinien minimiert werden. Letztlich sollte sich der Preis eben ausschließlich am Nutzen orientieren. Mit durchschnittlich über 400 Euro pro Quartal pro Patienten sind die Preise den Ärzten und Therapeuten nur schwer vermittelbar, diskutieren wir doch seit Längerem die Stärkung der „sprechenden Medizin“, die im Gesundheitswesen im Vordergrund stehen sollte.
Chance für kluge und lebensrettende Maßnahmen ergreifen
Hier liegt jedoch ein großes Potenzial. Bislang wurden Daten via Smartphones oder Fitnessuhren durch große Tech-Konzerne gesammelt. Durch die DiGA haben wir erstmals einen geschützten Rahmen, in dem Daten aus der alltäglichen Versorgung systematisch gesammelt werden können (Real-World-Evidence). Eine intelligente Verknüpfung mit Abrechnungsdaten der Krankenkassen, klinischen Daten aus der Forschung und weiteren Datenquellen, kann Deutschland zum Vorreiter beim Aufbau eines großen demokratisch geregelten Ökosystem für Versorgungsforschung machen. Die Corona-Pandemie hat im 21. Jahrhundert eindrücklich gezeigt, dass Daten die Chance für kluge und lebensrettende Maßnahmen sind. Wir sollten sie ergreifen, bevor es andere tun.
13.12.2021 in Aktuelles
Videokonferenz vom 1. Dezember 2021
Boris Velter, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokrat:innen im Gesundheitswesen - ASG im Gespräch mit dem ASG-Landesverband Baden-Württemberg. Moderation Herbert Weisbrod-Frey
Zur Aufzeichnung mit Klick auf das Bild
05.10.2021 in Veranstaltungen
Die Landeskonferenz der Sozialdemokrat:innen im Gesundheitswesen am 2. Oktober 2021 im Kolpinghaus Stuttgart, hat Herbert Weisbrod Frey einstimmig für zwei weitere Jahre als ASG-Landesvorsitzenden bestätigt. Stellvertreter:innen sind Manfred Bleil, Claudia Brackmeyer, Olivier Elmer und Gabriele Teichmann. Als Beisitzer wurden gewählt Enes-Batuhan Baskal, Daniel Dröschel, Dr. Manfred Eissler, Dr. Max Hahn, Andreas Haupt, Klaus Kirschner, Walter Leyh, Mathias Rieger, Peter Schrade, Sabine Seifert und Ursula Wertheim-Schäfer. Mehr zu den einzelnen Vorstandsmitgliedern gibt es auf unserer Homepage.
In seinem Rechenschaftsbericht hob Weisbrod-Frey die gute Zusammenarbeit der Arbeitsgemeinschaft mit Partei und Fraktion hervor. Gerade in den Landtags- und Bundestagswahlen habe man gemeinsam Schwerpunkte bei Gesundheit und Pflege gesetzt. Aufgrund der Corona Pandemie wurde vor allem auf online Formate gesetzt. Eingesetzt hat sich die ASG ganz besonders für eine starke Interessenvertretung der Pflegenden. Sie könne nur im Konsens mit allen Berufsorganisationen und der Gewerkschaft gelingen. Dies müsse auch der Sozialminister berücksichtigen.
Für die neue Amtszeit sieht die ASG dringenden Handlungsbedarf vor allem bei der Altenpflege. Zur Ausbildung in den Pflegeberufen und zur Finanzierung der ambulanten und stationären Pflege wurden Anträge verabschiedet. Es sei zu erkennen, dass die Zahl der Bewerber:innen für die Altenpflege nach Einführung der generalistischen Ausbildung deutlich zurückgegangen sei. Hier müsse unverzüglich gegengesteuert werden.
Der Hauptvortrag wurde von Thilo Rentschler, Landesvorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK) und Oberbürgermeister a.D. der Stadt Aalen gehalten. Er betonte darin die großen Herausforderungen für die Kommunen bei der Daseinsvorsorge Gesundheit.
15.12.2023, 17:00 Uhr - 19:00 Uhr
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ASG Landesvorstandssitzung
Hybrid Stuttgart und Online
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