Resolution "100 Tage-Programm für die Pflege"

Veröffentlicht am 10.08.2021 in Aktuelles

100-Tage-Programm für die Pflege nach der Bundestagswahl 2021

 

Die dringend erforderliche Pflegereform 2021 ist - trotz Verankerung im Koalitionsvertrag - in wesentlichen Punkten an der Blockade der CDU/CSU gescheitert. Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen fühlen sich seitdem im Stich gelassen. Der „größte Pflegedienst Deutschlands“ wurde nicht nennenswert entlastet. Viele Hoffnungen auf Besserung und Vereinfachung wurden enttäuscht. Die Erhöhung der Pflegesachleistungen ist dabei nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.

 

Gleichzeitig sind immer mehr Versorgungsangebote bereits ausgeschöpft. Es mangelt an qualifizierten Pflegekräften wie an Betreuungskräften und Alltagsbegleitern. Es mangelt auch an notwendigen Ausbildungsplätzen und Schulungsangeboten in diesem Bereich. Agenturen für haushaltsnahe Dienstleistungen, die für eine Entlastung der Pflege sorgen könnten, sind nicht in notwendigem Maße entstanden.

 

Die ASG-Baden-Württemberg fordert nach der Bundestagswahl 2021 folgende Punkte in einem 100-Tage-Programm für die Pflege umzusetzen:

  • Der Pflegevorsorgefonds ist aufzulösen und in den Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung zu überführen.
  • Die zum 01.07.2021 geplante Dynamisierung der Pflegeleistungen (insbesondere Pflegegeld und Tagespflegebudget) ist zum 01.01.2022 nachzuholen.
  • Die Pflegeberatung in den Pflegekassen und Pflegestützpunkten werden weiter ausgebaut und nachhaltig finanziert. 
  • Die Pflegeberater*innen werden zum Pflegelotsen, der eine zeitnahe und zugehende Beratung umsetzen kann, weiterentwickelt.
  • Die Aufgabe der Kommunen in der Koordination der Leistungsangebote wird gestärkt. 
  • Das Einheitliche Entlastungs-Budget (EEB – Zusammenlegung und Erhöhung von KZP- VHP und Entlastungsbudget) ist zum 01.01.2022 umsetzen. Der Zugang zu den durch das EEB finanzierten Leistungen ist zu vereinfachen und flexibler zu gestalten. (Wegfall der Vorversicherungszeit bei Verhinderungspflege, volle Weiterzahlung des Pflegegeldes bei Leistungen des EEBs)
  • Das Tagespflegebudget bleibt erhalten und entsprechend den anderen Leistungen dynamisiert. Es wird auch zukünftig nicht auf das Pflegegeld angerechnet.
  • Grauzone - LiveIn-Pflege (=24h-Pflege): Es werden Rahmenbedingungen für eine sozial-versicherungspflichtige Beschäftigung geschaffen (Verdi-DGB-Konzept, Kooperation Bund – Länder – Gebietskörperschaften – Bundesagentur für Arbeit).
    • Gründungszuschüsse für kommunale Agenturen für haushaltsnahe Dienstleistungen
    • Kommunale Koordination der Ausbildungsmöglichkeiten durch die Altenhilfe
    • Vereinfachte Kostenübernahme dieser Leistungen über das einheitliche Entlastungs-budget sowie Umwidmungsmöglichkeit von bis zu 40 % des Sachleistungs-Budgets.
  • Es erfolgt eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines bundesweiten Tarifes für die Altenpflege.
  • Es wird ein Programm zur Weiterqualifizierung von Pflegehelferinnen und Pflegehelfern zu Pflegefachkräften aufgelegt. Die Kommunen müssen dazu die Bedarfe erheben.
  • Vergünstigungen für alle Unternehmen, die Pflegefachkräfte über Bedarf ausbilden.
  • Kostendeckende Vergütung von solitärer Kurzzeitpflege und Tagespflege!
  • Wir wollen möglichst frühzeitig Pflegebedürftigkeit vermeiden. Dafür fördern wir den präventiven Hausbesuch durch Mittel des Präventionsgesetzes und die geriatrische Rehabilitation von Pflegebedürftigen und besondere Kuren für Pflegepersonen. 
  • Kommunen sollen mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten bei der Ausrichtung der pflegerischen Versorgungsangebote vor Ort im Rahmen der Versorgungsverträge erhalten.

Gleichzeitig muss im Laufe der Legislatur der Einstieg in eine soziale Bürgerversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung erfolgen. Dafür brauchen wir eine starke SPD im Bundestag.

 

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