Die Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG) in der SPD Baden-Württemberg fordert die schnellstmögliche Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge nach dem Bremer Modell.
Asylsuchende werden bislang nur dann behandelt, wenn sie unter akuten Gesundheitsproblemen leiden, Schmerzen haben oder sich eine Behandlung nicht weiter aufschieben lässt. Anspruch auf die vollen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in vollem Umfang haben die Schutzsuchenden erst nach einem Aufenthalt in Deutschland von 15 Monaten. Bis dahin gilt: Bei Beschwerden eigenständig und direkt ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen oder nach einem Unfall einen Krankenwagen zu rufen – das ist Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in den meisten Bundesländern, so auch in Baden-Württemberg, verwehrt. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz müssen sie stattdessen zuvor eine Erlaubnis der zuständigen Behörde einholen. Ihr Zugang zur medizinischen Versorgung ist dadurch erheblich eingeschränkt. Ziel dieser Regelung ist, die Gesundheitskosten niedrig zu halten und keine Anreize zur Asylsuche zu schaffen.