Prävention

Gesundheit fördern - Weichen stellen für ein Präventionsgesetz

Die Bedeutung der Prävention muss endlich durch ein eigenes Präventionsgesetz herausgestellt werden. Ziel eines Präventionsgesetzes muss insbesondere die Verbesserung der Gesundheitschancen sozial benachteiligter Menschen sein. Gesundheit, Lebensdauer und Lebensqualität dürfen nicht vom sozialen Status abhängen. Wir brauchen für alle Menschen gesundheitsförderliche Lebensbedingungen Deshalb müssen auch Genderfragen, Migration und Prävention in allen Lebensaltern angemessen berücksichtigt werden.

Gesundheitliche Prävention ist eine Aufgabe, die in allen Politikbereichen beachtet werden muss. Die öffentliche Finanzierung (z.B. über Jugendhilfe, Öffentlichen Gesundheitsdient, Schulträger und Altenhilfe) ist zu erhalten. Bund und Länder müssen sich künftig mit zusätzlichen finanziellen Mitteln beteiligen. Mit dem Präventionsgesetz müssen auch alle Sozialversicherungsträger (Gesetzliche Krankenversicherung, Renten-, Arbeitslosen- und die Unfallversicherungen), die privaten Kranken- und Lebensversicherungen, die Bundesagentur für Arbeit, die öffentlichen Körperschaften und die Arbeitgeber ihren Beitrag zur Verbesserung der Gesundheit für alle leisten. Die Steuerung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe übernehmen die Länder. Hierzu sind entsprechende Strukturen zu schaffen.

Allerdings muss der Grundsatz gelten: wer bestellt der bezahlt. Die ASG fordert deshalb eine klare Finanzabgrenzung zwischen den Sozialversicherungsträgern untereinander und zu Bund, Ländern, Kommunen andererseits. Es kann nicht hingenommen werden, dass mit Beitragsgeldern öffentliche Aufgaben unter dem Vorwand Prävention, bspw. defizitäre Schwimmbäder, aus Beitragsgeldern mitfinanziert werden. Neue Verschiebebahnhöfe zu Lasten der Sozialkassen lehnt deshalb die ASG ohne Wenn und Aber ab.

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