Schaffung des Amtes einer/s Patientenbeauftragten
Die ASG Baden-Württemberg fordert die Schaffung eines Amtes mit den Aufgaben und Befugnissen für die Funktion einer/s Patientenbeauftragten des Landtags von Baden-Württemberg für die Belange der Patientinnen und Patienten. Dieser ist Mitglied des Landtags.
Das Amt ist Ansprechpartner für alle Bereiche und Belange die die Patienten und Kranken-versicherten betreffen, insbesondere auch bei vermuteten Behandlungsfehlern. Bei vom Landtag und der Landesregierung geplanten Gesetzesinitiativen / Verordnungen und eingebrachten Petitionen die die Versicherten und Patienten betreffen, ist die/der Patientenbeauftragte anzuhören.
Das Amt der/des Patientenbeauftragten ist ausreichend sowohl personell und sachlich auszustatten, um die anfallenden Arbeiten fristgerecht zu erfüllen.
Die/der Patientenbeauftragte legt dem Landtag jährlich einen schriftlichen Rechenschaftsbericht vor, der vom Landtag zu beraten ist.
11.07.2025, 17:00 Uhr - 19:00 Uhr
parteiöffentlich
ASG Landesvorstand
Stuttgart
14.07.2025, 18:00 Uhr - 20:30 Uhr
öffentlich
Der Öffentliche Gesundheitsdienst
Stuttgart
11.10.2025, 10:30 Uhr - 16:00 Uhr
parteiöffentlich
ASG-Landeskonferenz
Heilbronn
Besucher: | 249437 |
Heute: | 2 |
Online: | 1 |