Schaffung des Amtes einer/s Patientenbeauftragten
Die ASG Baden-Württemberg fordert die Schaffung eines Amtes mit den Aufgaben und Befugnissen für die Funktion einer/s Patientenbeauftragten des Landtags von Baden-Württemberg für die Belange der Patientinnen und Patienten. Dieser ist Mitglied des Landtags.
Das Amt ist Ansprechpartner für alle Bereiche und Belange die die Patienten und Kranken-versicherten betreffen, insbesondere auch bei vermuteten Behandlungsfehlern. Bei vom Landtag und der Landesregierung geplanten Gesetzesinitiativen / Verordnungen und eingebrachten Petitionen die die Versicherten und Patienten betreffen, ist die/der Patientenbeauftragte anzuhören.
Das Amt der/des Patientenbeauftragten ist ausreichend sowohl personell und sachlich auszustatten, um die anfallenden Arbeiten fristgerecht zu erfüllen.
Die/der Patientenbeauftragte legt dem Landtag jährlich einen schriftlichen Rechenschaftsbericht vor, der vom Landtag zu beraten ist.
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