Krankenhausreform

Veröffentlicht am 21.04.2023 in Arbeitsgemeinschaften

Krankenhausträgerschaft in Baden-Württemberg 2022

Warum sie notwendig ist

Die Finanzierung der Krankenhäuser mit Fallpauschalen hat zu Verwerfungen in der stationären Gesundheitsversorgung geführt. Eine umfassende Reform dieses Systems ist geboten. Die ASG hat mit MdB Heike Baehrens, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion über das Reformvorhaben der Bundesregierung und mögliche Auswirkungen auf die Krankenhäuser diskutiert.

Patient:innen, Beschäftigte und Krankenhausträger drängen gleichermaßen auf Veränderungen. Eine bedarfsgerechte Versorgung steht im Widerstreit zu der zunehmenden Ökonomisierung. Vielerorts fehlt Personal. Bessere Arbeitsbedingungen werden gebraucht. Und vor allem öffentliche Krankenhäuser beklagen unzureichende Einnahmen. 

Unter den bestehenden Bedingungen kam es auch in Baden-Württemberg zu immer mehr Krankenhausschließungen. Gab es im Land 1996 noch 299 Plankrankenhäuser, waren es 2017 noch 265. Danach schlossen noch mehr Kliniken. 2022 waren es noch 202 Häuser. 

Textfeld: vdek, 10/22 Krankenhäuser in Baden-WürttembergUnd immer häufiger sehen Städte und Landkreise nur noch den Weg der Privatisierung, wenn die finanzielle Last ihrer Krankenhäuser zu sehr drückt. Doch diese Lösung ist trügerisch.

Die Ampel-Koalition hat sich vorgenommen, 

notwendige Reformen für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung auf den Weg zu bringen. Als Ziel nennt Gesundheitsminister Karl Lauterbach, unnötige Klinikschließungen zu vermeiden und flächendeckend eine qualitativ hochwertige Versorgung auch in ländlichen Regionen sicherzustellen. Das System der Fallpauschalen habe die Krankenhäuser zu stark ökonomischen Zwängen ausgesetzt. Viele Krankenhäuser seien von der Schließung bedroht, wenn sich nichts ändert.

Die Fallpauschalen (DRG) waren in den ersten Jahren der Jahrtausendwende eingeführt worden. Die Idee: Nicht das belegte Bett sollte mit tagesgleichen Pflegesätzen bezahlt werden, sondern das Geld sollte der Leistung folgen. Doch dies ist oft nicht eingetreten. Stattdessen war immer häufiger festzustellen, dass die Leistung dem Geld folgt. Nicht die bedarfsgerechte Versorgung, sondern die finanzielle Sicherung des Hauses oder bei privaten Kliniken die Gewinnmitnahme, standen im Vordergrund.

Die Ziele der Krankenhausreform

Zur Krankenhausreform hat das Bundesgesundheitsministerium im Mai 2022 eine Kommission eingerichtet. Diese hat Vorschläge für eine neue Krankenhausplanung mit Leistungsgruppen und Versorgungsstufen vorgelegt. Dabei hat sie sich an Kriterien wie Erreichbarkeit und der demographischen Entwicklung orientiert. Auf Grundlage ihrer Vorschläge wird im Sommer ein Gesetzentwurf vorgelegt.

Die Krankenhausreform ist auf zwei Schwerpunkte ausgerichtet: Sie soll die Versorgungsqualität verbessern, mehr Spezialisierung ermöglichen und die Daseinsvorsorge der Krankenhäuser sichern. Dazu sollen für drei Versorgungsstufen- Grundversorgung, Regel- und Schwerpunktversorgung sowie Maximalversorgung – Leistungsgruppen zugeordnet werden. 

Leistungsgruppen statt Fachabteilungen

Leistungsgruppen sollen die bisherige Fachabteilungsstruktur ersetzen und sicherstellen, dass Patienten und Patientinnen nur dort behandelt werden, wo auch die technischen, personellen und qualitativen Voraussetzungen erfüllt sind

Auf dieser Grundlage erstellen die Bundesländer wie bisher ihre Krankenhauspläne. Damit überall die Versorgung der Patient:innen sichergestellt ist, haben die Länder auch die Möglichkeit, Leistungsgruppen flexibel den Krankenhäusern zuzuordnen. Qualitätskriterien für die jeweilige Leistungsgruppe werden bundesweit einheitlich definiert.

Notfallversorgung

Im Rahmen der Krankenhausreform soll auch die Notfallversorgung verbessert werden. Dazu sollen flächendeckend integrierte Leitstellen eingerichtet werden. Medizinisch qualifizierte Fachkräfte sollen, nach telefonischer oder telemedizinischer Ersteinschätzung, Patient:innen der für sie am besten geeigneten Notfallstruktur in Krankenhäusern oder Arztpraxen zuweisen.

Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenhäuser werden verpflichtet integrierte Notfallzentren einzurichten. Für Kinder- und Jugendmedizin sollen diese an Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin sowie Krankenhäusern mit einer pädiatrischen Abteilung aufgebaut werden.

Tagesbehandlungen

Allen Krankenhäusern soll gestattet werden, im Einvernehmen mit der Patientin bzw. dem Patienten geeignete, bislang rund um die Uhr durchgeführte Behandlungen als Tagesbehandlungen durchzuführen. Dafür wird eine einheitliche Vergütungsgrundlage eingeführt. 

Finanzierung

Die Vergütung mit Fallpauschalen soll geändert werden. Um die Bedeutung der Krankenhäuser für die Daseinsvorsorge zu unterstreichen und um den wirtschaftlichen Druck zu senken, sollen die Krankenhäuser einen festen Betrag als Vorhaltekosten erhalten. 

Krankenhäuser der Grundversorgung sollen eine Schlüsselrolle auf dem Weg zur Überwindung der stationärer-ambulant getrennten Gesundheitsversorgung zukommen. Sie sollen sektorenübergreifend regional geplant und vollständig aus dem DRG-System herausgenommen und über Tagespauschalen vergütet werden. 

Weiteres Vorgehen

Es ist vorgesehen, dass Bund und Länder im Austausch bleiben und die Reformvorstellungen weiterentwickeln. Im Sommer soll dann ein Gesetz in den Bundestag eingebracht werden. Die ASG unterstützt das Anliegen, die Krankenhäuser stärker der Daseinsvorsorge zu verpflichten. Eine gute, bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung mit leistungsfähigen Krankenhäusern muss gesichert werden. Krankenhausschließungen oder Privatisierungen aus rein ökonomischen Gründen müssen verhindert werden.  

Weitere aktuelle Unterlagen zum Thema gibt es auf der Homepage des BMG unter Krankenhausreform

 

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