Digitalisierung muss den Menschen dienen

Veröffentlicht am 12.12.2023 in Arbeitsgemeinschaften

Digitalisierung

Ziel aller Digitalisierungsmaßnahmen muss es sein, den Menschen einen besseren Zugang zur medizinischen und pflegerischen Versorgung zu ermöglichen, Angehörige zu entlasten und das Gesundheits- und Pflegepersonal in ihrer Arbeit zu unterstützen.

Besonders sozial benachteiligten Menschen muss der Zugang zu digitalen Angeboten durch verständliche Gesundheitsinformationen und barrierefreie Systeme ermöglicht werden. Alle Maßnahmen müssen sich an diesen übergeordneten Zielen messen lassen. 

Wir wissen: Das deutsche Gesundheitswesen steckt in der heißen Umsetzungsphase der digitalen Transformation. Maßnahmen wie die Telemedizin, elektronische Patientenakte (ePA), das eRezept, Digitale Gesundheits- und Pflegeanwendungen (DiGA/DiPA) oder die Digitalisierung der Krankenhäuser wurden auf den Weg gebracht. Mit dem Digitalgesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz sollen insbesondere die elektronische Patientenakte und der Zugang zu Forschungsdaten vorangebracht werden. 

Wie bei jeder Umgestaltung ruckelt es bei der Einführung neuer Systeme. Wichtig ist, dass Betroffene beteiligt - und Fehler schnell identifiziert und behoben werden. In dieser wichtigen Phase sind alle Akteure gefordert, die Umsetzung der Digitalisierung zu unterstützen. Versorgungsengpässe im ländlichen Raum, ein durch Konzerne immer stärker kommerzialisiertes Gesundheitssystem, fehlende Gesundheitsdaten für die Forschung und nutzerunfreundliche Prozesse in einem Systemdschungel könnten vermieden werden. Künftig müssen auch Innovationen in der Pflege (z.B. Robotik und Ambient Assisted Living) stärker Einzug in die Versorgung finden.

Das Zielbild hinter der Digitalstrategie des Bundesgesundheitsministeriums sollte ein digitales Gesundheitsökosystem sein. In einem gesetzlich geregelten Rahmen soll dieses konsequent Mehrwert für Gesunde, Patient:innen, Angehörige sowie das Gesundheits- und Pflegepersonal schaffen. 

Nah am Menschen

Es braucht einen Paradigmenwechsel.  Gesetze sind wichtig. Aber nichts geht ohne Partizipation. Damit sich alle beteiligen können, gehören dazu auch die kostendeckende Finanzierung sowie personelle Ressourcen und Schulungen des Personals. 

Nutzerfreundlich

Die elektronische Patientenakte ist zentraler Bestandteil der digitalen Versorgung. Damit auf alle digitalen Anwendungen nutzerfreundlich zugegriffen werden kann, braucht es einen zentralen Zugang für alle Werkzeuge. Das bedeutet, dass alle Services über eine zentrale App mit einem einfachen und sicheren Anmeldeverfahren erreichbar sein sollen. Die ASG Baden-Württemberg begrüßt ausdrücklich, dass künftig alle Menschen eine solche Patientenakte erhalten. Wichtig dabei: Versicherte sollen entscheiden, auf welche Daten zugegriffen werden kann. Diese Daten müssen dann automatisch zur Verfügung gestellt werden, ohne dass sie selbst sich aktiv um die Beschaffung kümmern müssen. Nur so kann die elektronische Patientenakte ihre Wirkung im Praxisalltag entfalten.

Mensch und Technik

Wir setzen uns für eine ärztliche und pflegerische Versorgung in Stadt und Land ein. Die Telemedizin wirkt hierbei unterstützend und wird deshalb als ein fester Bestandteil der medizinischen und pflegerischen Versorgung mitgedacht. Der Zugang muss einfach und sicher sein. Die Vergütung über die Krankenkassen muss sichergestellt werden. Die ASG Baden-Württemberg unterstützt deshalb die Aufhebung des Vergütungsdeckels für die telemedizinische Sprechstunde. 

Nutzen vor Kommerz

Apps für die Gesundheit und Pflege sollten konsequent nach dem Nutzen für die Patient:innen bewertet werden. Hierfür sollten experimentelle Studien, die es erlauben, den Nutzen oder Schaden einer Behandlung zu untersuchen – anders als bislang – eine viel größere Rolle bei der Frage der Vergütung spielen. Ziel ist auch der Schutz vor kommerzialisierter Nutzung der Versichertendaten. Apps, die die Krankenkasse bezahlt, dürfen ihre Nutzer:innen nicht zwingen, ihre persönlichen Daten freizugeben. Es ist zu prüfen, ob dies nicht generell untersagt werden kann. Dafür braucht es einen konsentierten Bewertungsrahmen.   

Unterstützung bei Gesundheit und Pflege

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die Grundlage für ein vernetztes Gesundheitswesen. Sie sollte nach vorgegeben Kriterien grundsätzlich anbieteroffen sein. Wichtig ist, dass Leistungserbringer die Systeme der Anbieter ohne erhebliche Einschränkungen und finanziellen Aufwänden miteinander kombinieren können. Darüber hinaus sollten den Akteuren keine Mehraufwände für die Installation und Wartung von technischen Komponenten entstehen. Oberstes Ziel muss sein, dass die TI bei der Gesundheits- und Pflegeversorgung unterstützend wirkt.  

Künstliche Intelligenz

Die Künstliche Intelligenz (KI) spielt bei vielen Gesundheits- und Pflegetechnologien eine immer größere Rolle. Bei der Anwendung von KI müssen die dahinterliegenden Algorithmen im Rahmen von strukturierten Bewertungsverfahren nachvollziehbar sein. Wichtig dabei ist, dass die Datengrundlage nicht dazu führt, Personen mit bestimmten Merkmalen zu benachteiligen. 

Daten helfen heilen

Der Grundsatz, dass Daten heilen helfen, muss bei allen gesetzlichen Initiativen berücksichtigt werden. Zu beachten ist, dass Gesundheitsdaten hochsensibel sind. Dies ist verbunden mit einem Datenschutz, der einerseits unkompliziert vom Patienten verantwortet werden kann und - dort wo nicht von ihm handhabbar - seitens des Gesetzgebers im Vorfeld geregelt werden muss. Darüber hinaus sollte darüber nachgedacht werden, Daten der Industrie unter der Bedingung zur Verfügung zu stellen, dass Gewinne der daraus resultierenden Geschäftsmodelle der Solidargemeinschaft zur Verfügung gestellt werden. Zudem sind Fragen des Datenschutzes zentral vom Bundesdatenschutzbeauftragten zu bewerten

 

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