Nachrichten zum Thema Pressemitteilungen

27.07.2022 in Pressemitteilungen

Baden-Württemberg muss Sackgassenausbildung schnellstens beenden

 

Schnelle Einführung einer zweijährigen Pflegeassistenzausbildung ist dringend geboten

Stuttgart: Die ASG wirft der baden-württembergischen Landesregierung Untätigkeit bei der Reform der Pflegeausbildung vor. Bereits 2020 sei bundesweit eine generalistische Fachkraftausbildung eingeführt worden. Dazu passe die jetzige Ausbildung von Pflegehilfskräften im Land nicht mehr. Sie münde in einer Sackgasse. Während andere Bundesländer bereits Anpassungen vorgenommen haben, fehle es der Landesregierung an einem schlüssigen Ausbildungskonzept. Dies werde aber gebraucht, um die Durchlässigkeit zur generalistischen Fachkraftausbildung zu ermöglichen und den Pflegeberuf insgesamt attraktiver zu machen.

 

Die ASG begrüßt daher den Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion für eine moderne Pflegeassistenzausbildung mit einer Dauer von zwei Jahren. Damit können die erforderlichen Fachkenntnisse vermittelt werden, die sowohl ein sicheres Arbeiten als auch den Übergang in eine verkürzte generalistische Fachkraftausbildung ermöglichen.

 

Bereits Anfang 2016 hatte die Enquetekommission Pflege des Baden-Württembergischen Landtags einstimmig empfohlen, dass die landesrechtlich geregelten Ausbildungen in den Assistenzberufen der Pflege passgenau zur kommenden generalistischen Ausbildung weiterentwickelt werden sollen, um die Durchlässigkeit im Bildungssystem Pflege zu gewährleisten. In diesen sechs Jahren ist trotz heftiger Mahnung aus der Praxis nichts passiert. Auch deshalb ist die pauschale Ablehnung des Gesetzentwurfs der SPD durch die Landesregierung ohne Vorlage eines eigenen Konzepts keinesfalls hinnehmbar.

14.09.2015 in Pressemitteilungen

ASG fordert Gesundheitskarte für Flüchtlinge

 

Die Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG) in der SPD Baden-Württemberg fordert die schnellstmögliche Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge nach dem Bremer Modell.

Asylsuchende werden bislang nur dann behandelt, wenn sie unter akuten Gesundheitsproblemen leiden, Schmerzen haben oder sich eine Behandlung nicht weiter aufschieben lässt. Anspruch auf die vollen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in vollem Umfang haben die Schutzsuchenden erst nach einem Aufenthalt in Deutschland von 15 Monaten. Bis dahin gilt: Bei Beschwerden eigenständig und direkt ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen oder nach einem Unfall einen Krankenwagen zu rufen – das ist Asylbewerberinnen und Asylbewerbern  in den meisten Bundesländern, so auch in Baden-Württemberg, verwehrt. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz müssen sie stattdessen zuvor eine Erlaubnis der zuständigen Behörde einholen. Ihr Zugang zur medizinischen Versorgung ist dadurch erheblich eingeschränkt. Ziel dieser Regelung ist, die Gesundheitskosten niedrig zu halten und keine Anreize zur Asylsuche zu schaffen.

Nächste Termine

26.04.2024, 17:00 Uhr - 19:00 Uhr
öffentlich
ASG Landesvorstand - mitgliederoffen
Stuttgart Hybrid

Alle Termine

Besucher

Besucher:249437
Heute:98
Online:2