ASG fordert Gesundheitskarte für Flüchtlinge

Veröffentlicht am 14.09.2015 in Pressemitteilungen

Die Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG) in der SPD Baden-Württemberg fordert die schnellstmögliche Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge nach dem Bremer Modell.

Asylsuchende werden bislang nur dann behandelt, wenn sie unter akuten Gesundheitsproblemen leiden, Schmerzen haben oder sich eine Behandlung nicht weiter aufschieben lässt. Anspruch auf die vollen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in vollem Umfang haben die Schutzsuchenden erst nach einem Aufenthalt in Deutschland von 15 Monaten. Bis dahin gilt: Bei Beschwerden eigenständig und direkt ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen oder nach einem Unfall einen Krankenwagen zu rufen – das ist Asylbewerberinnen und Asylbewerbern  in den meisten Bundesländern, so auch in Baden-Württemberg, verwehrt. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz müssen sie stattdessen zuvor eine Erlaubnis der zuständigen Behörde einholen. Ihr Zugang zur medizinischen Versorgung ist dadurch erheblich eingeschränkt. Ziel dieser Regelung ist, die Gesundheitskosten niedrig zu halten und keine Anreize zur Asylsuche zu schaffen.

In Bremen und Hamburg - demnächst auch in Berlin und Nordrhein-Westfalen - erhalten Asylsuchende hingegen ohne Wartezeit eine Gesundheitskarte und damit besseren Zugang zur Gesundheitsversorgung. Den Krankenkassen werden die Kosten erstattet. An dem eingeschränkten Leistungsumfang ändert dies zwar nichts – das müsste bundesrechtlich geregelt werden -, doch entfallen dadurch für die Asylsuchenden unzumutbare und für die Kommunen uneffektive bürokratische Hürden.

Eine Studie[1] der Universität Heidelberg kommt jüngst zu dem Schluss, dass das Bremer Modell sogar kostengünstiger ist, da die geltende Regelung unnötige Zusatzkosten schafft.

Baden-Württemberg muss rasch dafür sorgen, Flüchtlinge so früh wie möglich an die medizinische Regelversorgung anzubinden und so eine zeitnahe primärmedizinische Versorgung sicherzustellen. Dies ist nicht nur ethisch geboten, sondern auch gesundheitsökonomisch sinnvoll.

 

[1] K. Bozorgmehr,  O. Razum: Effect of Restricting Access to Health Care on Health Expenditures among Asylum-Seekers and Refugees: A Quasi-Experimental Study in Germany, 1994–2013, PLOS one 22.07.2015

 

 

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