SPD wird Pflege weiter stärken

Veröffentlicht am 11.05.2016 in Bundespolitik

Anlässlich des „Tags der Pflege“ am 12. Mai betont die SPD-Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis, Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion: "Pflege geht uns alle an und die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung ist ein wesentlicher Baustein, um auch in Zukunft gute Pflege gewährleisten zu können und das Vertrauen in eine gute Versorgung im Alter zu stärken. Dabei hat die SPD in dieser Legislaturperiode schon viele deutliche Verbesserungen für Pflegende, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erreicht“.

Pflege sei ein besonderer Schwerpunkt der SPD in dieser Legislaturperiode. Die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung und die Zunahme des Anteils betagter Menschen an der Gesamtbevölkerung sei ein Zeichen für den gesellschaftlichen Fortschritt. Die zunehmende Zahl hochaltriger Menschen stelle die Pflegepolitik vor demografische und fachliche Herausforderungen.

„Wir haben nach vielen Gesprächen mit Experten aus dem Gesundheits- und Pflegebereich in den vergangenen Monaten wichtige Gesetze zur grundlegenden Verbesserung der Pflege verabschiedet. Und wir haben noch mehr vor: Wir werden in Kürze auch das geplante Pflegeberufereformgesetz diskutieren und mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz die Rolle der Kommunen stärken“, so Mattheis weiter.

So wurde mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz das Leistungsspektrum der gesetzlichen Pflegeversicherung deutlich ausgeweitet. Dadurch erhalten rund 2,7 Millionen Pflegedürftige in Deutschland bereits seit dem 1.1.2015 mehr Leistungen. In der ambulanten Pflege wurden die Leistungen um rund 1,4 Mrd. Euro erhöht, für die stationäre Pflege um rund 1 Mrd. Euro. Pflegende Angehörige werden besser entlastet, indem die Unterstützungsangebote für die Pflege zu Hause ausgeweitet wurden, die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöhte sich deutlich. Zusätzlich wurde ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet.

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wurde die umfassendste Änderung der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung im Jahr 1995 vorgenommen, indem ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt wurde. Das heißt, die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Damit wird der individuelle Bedarf bei Pflegebedürftigen sehr viel genauer ermittelt. An Demenz erkrankte Menschen etwa bekommen nun erstmals auch Unterstützung.

Mit dieser Reform haben alle den gleichen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Entscheidend ist lediglich, wie sehr die Selbstständigkeit tatsächlich eingeschränkt ist. Sichergestellt ist, dass niemand mit der Umstellung schlechter gestellt werden kann – viele aber besser. Zudem müssen Menschen, die im Heim gepflegt werden, künftig keine Steigerung des pflegebedingten Eigenanteils mehr befürchten.

Das dritte Pflegestärkungsgesetz, das in diesem Jahr beschlossen werden soll, soll die Rolle der Kommunen sowie die Pflegeberatung vor Ort deutlich stärken, damit Hilfe dort ankommt, wo sie dringend benötigt wird.

Mit dem Pflegeberufereformgesetz soll der Pflegeberuf deutlich attraktiver und mehr Menschen für dieses Berufsfeld gewonnen werden.

 

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