In Würde sterben

Veröffentlicht am 16.11.2015 in Bundespolitik

Nach gut zwei Jahren intensiver Debatte über Sterbehilfe und-begleitung hat der Bundestag am 6. November 2015 über vier Gesetzentwürfe abgestimmt. Die Mehrheit der Abgeordneten votierte dabei für den Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung.

 

Keine Mehrheit fanden die

- ausdrückliche Erlaubnis für Ärzte - unter bestimmten Bedingungen - bei der Selbstötung zu helfen,

- Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung, auch für organisierte und nicht kommerzielle Sterbehilfe,

- Strafbarkeit der Teilnahme an der Selbstötung

 

Hilfe beim Suizid soll nicht zu einer „gesundheitlichen Dienstleistung“ verkommen. Deshalb sollen geschäftsmäßige Handlungen strafrechtlich verboten werden. Ein entsprechender Straftatbestand wird im Strafgesetzbuch eingeführt. Die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Ein Arzt, der im Einzelfall dem Wunsch eines Patienten nachkommt und ihm hilft, aus dem Leben zu scheiden, bleibt straffrei.

 

Weiterhin wird die Palliativ- und Hospizversorgung verbessert. Menschen in ihrer letzten Lebensphase werden unterstützt und würdevoll begleitet. Es geht darum, die Schmerzen unheilbar Kranker und alter Menschen zu lindern und ihnen die Angst vorm Sterben zu nehmen. Es soll ein flächendeckendes Angebot geschaffen werden. Zudem werden ambulante und stationäre Hospizdienste finanziell besser ausgestattet. Gesetzlich Versicherte haben künftig einen Rechtsanspruch, sich zu Angeboten der Palliativmedizin und Hospizarbeit beraten zu lassen. Sterbebegleitung, Pflege und ärztliche Versorgung werden besser miteinander vernetzt.

 

 

Nächste Termine

26.04.2024, 17:00 Uhr - 19:00 Uhr
öffentlich
ASG Landesvorstand - mitgliederoffen
Stuttgart Hybrid

Alle Termine

Besucher

Besucher:249437
Heute:30
Online:1